Bonn – Eine bleierne Hitze liegt über der Stadt. In Baumärkten gehen die Ventilatoren zu neige. 320 000 Bürger lechtzen nach Abkühlung. Doch wegen einer Eilentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts muss das kühlende Gewitter jetzt auf den Rhein-Sieg-Kreis und Köln ausweichen.
Denn ein engagierter Bonner Bürger hatte geklagt. Im Eilverfahren „Herbert K. gegen hl. Petrus“ gab es Sonntagmorgen um 11 Uhr die Entscheidung durch Richter Hoftenbeck. Der erklärte: „Ein Unwetter mit krachendem Donner ist angesichts der aktuellen Hochwetterlage höchstwahrscheinlich. Da es die gesamte Stadt, auch Wohngebiete, beträfe und keine Sondergenehmigung beantragt wurde, würde das Gewitter zu einer Einschränkung der Lebensqualität und zu einem Verstoß gegen das NRW-Landesimissionsschutzgesetz führen. Es muss daher ohne Lärm stattfinden oder ein anderes Veranstaltungsgelände wählen.“ Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Ramersdorfer K. ist zufrieden. „Ich bin ja kein Motzki, aber der immer bei Gewittern stattfindende Lärm geht mir schon auf den Keks. Da ist es gut, wenn endlich jemand den Mut hat und vor Gericht geht. Und dass es jetzt woanders stattfindet, ist ein deutlicher Erfolg für alle Bonner.
Damit bleibt die Bundesstadt die einzige Region in NRW, die nicht von der Unwetterwarnung des DWD berührt wird. Etwas Wind und ein kurzer Schauer ohne Donner wurde allerdings durch das Gericht erlaubt.
Nachtrag, 18.07.15: Offenbar hatten ähnliche Motzkis bereits früher Erfolg vor Gericht, berichten auch andere seriöse Medien.
Na Herr Wrobel, da haben Sie aber schön bei einem anderen Magazin abgekupfert. Das haben wir schon letztes Jahr in seeehr gleicher art wo anders gelesen.
Wir haben von Twitter die Idee geklaut 🙂 Offenbar gibt es im Internet mehr Magazine mit lustigen Schreibern, als man ahnt.